Aktenzeichen VI R 54/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.280420.VIR54.17.0
RCN:
RCNDZXYM8AYYYY3YB3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.04.2020

(Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen)

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Verfahrensgang

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Az. VI R 54/17
Bundesfinanzhof, VI R 54/17, 28.04.2020.
Az. 6 K 106/16
Finanzgericht Hamburg, 6 K 106/16, 23.11.2017.
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