Aktenzeichen VI ZR 286/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2010

Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; Mitverschuldensvorwurf gegen den nicht vernünftig handelnden Unfallhelfer; Haftungsausschluss bei gelegentlicher Hilfeleistung

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