Aktenzeichen 6 AZR 553/11

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ECLI:
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RCN:
RCNDYMZKHKA9LC3KUQ

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21.02.2013

Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der Verbraucherinsolvenz

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Verfahrensgang

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Az. 16 Sa 686/10
Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 686/10, 09.06.2011.
Az. 6 AZR 553/11
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 553/11, 21.02.2013.
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