Aktenzeichen 3 StR 156/12

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RCNDWMXHLY275DFPDN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.05.2012

Revisionsrüge im Strafverfahren: Rüge der Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Feststellungen zum Einzelstrafen- und Gesamtstrafenausspruch in einem aufgehobenen Urteil

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