Aktenzeichen II ZR 109/10

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RCNDTAZ9BZHMMV9LAJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.05.2011

GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die Kündigung eines Beherrrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte Gesellschaft

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