Aktenzeichen VII ZR 257/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:251121UVIIZR257.20.0
RCN:
RCNDSTQRSQW9S7A43J

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.11.2021

Haftung des Herstellers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs: Begründung eines sittenwidrigen Verhaltens mittels Zurechnung fremden Wissens; Haftung aufgrund unzulässiger Organisation des Typengenehmigungsverfahrens; tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Kenntnis von Repräsentanten der Fahrzeugherstellerin vom Einsatz einer von der Motorherstellerin implementierten unzulässigen Abschalteinrichtung

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 257/20
Bundesgerichtshof, VII ZR 257/20, 25.11.2021.
Az. 21 U 7307/19
OLG München, 21 U 7307/19, 30.11.2020.
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