Haftung des Herstellers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs: Begründung eines sittenwidrigen Verhaltens mittels Zurechnung fremden Wissens; Haftung aufgrund unzulässiger Organisation des Typengenehmigungsverfahrens; tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Kenntnis von Repräsentanten der Fahrzeugherstellerin vom Einsatz einer von der Motorherstellerin implementierten unzulässigen Abschalteinrichtung
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