Aktenzeichen 4 StR 571/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:290317B4STR571.16.0
RCN:
RCNDSSDNDGJ4VQ2EJZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.03.2017

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erlaubnisfreies Reizstoffsprühgerät als Waffe

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