Aktenzeichen VIII ZB 38/14

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RCNDS5K2ZDKP4PLNBH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.11.2014

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die allabendliche Ausgangskontrolle für fristgebundene Schriftsätze bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders

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