Aktenzeichen 2 StR 238/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:230118B2STR238.17.1
RCN:
RCNDNXKDZ5KYLLSUPL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.01.2018

Revision in Strafsachen: Notwendige Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung

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