Markenbeschwerdeverfahren – "Omega/OMEGA/OMEGA" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Widerspruchsmarken bestehen aus einer schutzbegründenden Verkürzung einer beschreibenden Angabe - dargelegte Benutzungsformen führt an schutzunfähige Angabe heran – Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marken – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – keine Verwechslungsgefahr
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