Aktenzeichen 2 StR 235/12

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RCNDMKMBVG7NMJPRVB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.08.2012

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Teleskopschlagsstocks in demselben Raum wie die gelagerten Drogen

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