Aktenzeichen VI ZR 106/13

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RCNDMG2VNHW79BAEH8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.02.2015

Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des medizinischen Standards und zur Einstufung des ärztlichen Fehlverhaltens

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