Aktenzeichen VIII ZR 337/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.07.2012

Stromversorgungsverträge mit Endverbrauchern: Wirksamkeit einer die Annahme eines Vertragsangebots des Kunden regelnde Klausel;  Wirksamkeit der Haftungsbeschränkung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden

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