Aktenzeichen 1 StR 213/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:200617B1STR213.17.0
RCN:
RCNDLM9JMME25ATFED

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.06.2017

Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Zulässigkeit der Schätzung des Wirkstoffgehaltes; Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungshilfe im Urteil

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