Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2010
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen - hier: Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung (§§ 543 Abs 2 S 1, 544 Abs 4 S 2 Halbs 2 ZPO) - keine weitergehenden Begründungsanforderungen aus Rechtsschutzgarantie oder wegen Möglichkeit einer Anhörungsrüge gem § 321a ZPO