Aktenzeichen I ZR 216/10

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RCNDLB4B62GGYN9DSF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.11.2011

Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei Unterlassungsklage der Erben des Architekten Paul Bonatz gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts "Stuttgart 21"

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