Aktenzeichen 2 K 483/18

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ECLI:
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RCN:
RCNDFVUMZS6BE3MW38

Verknüpfte Entscheidungen

FG Nürnberg: Urteil vom 27.10.2020

Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen sowie Erlass der Zinsen zur Umsatzsteuer 2010

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Verfahrensgang

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Az. XI R 41/20
Bundesfinanzhof, XI R 41/20, 12.07.2023.
Az. 2 K 483/18
FG Nürnberg, 2 K 483/18, 27.10.2020.
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