(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Jahressonderzahlung - vorzeitiger Verbrauch - Anwendung der Vorschriften des SGB 2 und der Rechtsprechung des BSG zu den bereiten Mitteln)
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