Aktenzeichen 3 StR 57/11

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RCNDELMA2BXHYZU6JF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.05.2011

Schwerer Raub unter Einsatz einer Waffe: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Verwendung einer - geladenen - Schreckschusspistole

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