Informationszugang zu in Privatbesitz befindlichen amtlichen Dokumenten - Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig - Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) mangels fachgerichtlicher Aufbereitung der den Informationszugang betreffenden einfachrechtlichen Fragen (hier: Existenz einer behördlichen Wiederbeschaffungspflicht bzgl Akten, die in die Verwahrung Privater gegeben wurden) nicht möglich
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