Aktenzeichen XII ZB 391/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030221BXIIZB391.19.0
RCN:
RCND96F5SDGSHNXD5C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.02.2021

Personenstandssache: Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes syrischer Flüchtlinge bei nachträglicher Begründung der gemeinsamen Sorge; Beurkundung im Geburtenregister bei nicht nachgewiesenem vom Elternteil zu führendem Namen

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