Aktenzeichen 1 StR 162/13

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RCN:
RCND92VFJ2Q7AK6QYQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.09.2013

Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; Urteilstenor bei Absehen von Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter

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