Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur besonderen Versorgung - Gestaltungsspielraum der Vertragspartner - Vereinbarung der Erbringung ambulanter Operationen, die in der Regelversorgung allein stationär erbracht werden dürfen - Regelung zur Finanzierung häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe aus der Pauschalvergütung für eine stationäre Behandlung - Zuständigkeit des Senats für Vertragsarztrecht
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