Aktenzeichen VII ZR 89/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260220BVIIZR89.19.0
RCN:
RCND8SPLJPLQZBPBSV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2020

Bauprozess: Gehörsverletzung durch Würdigung von Zeugenaussagen ohne Erfassung des wesentlichen Kerns des Sachvortrags einer Partei

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