Aktenzeichen VI ZR 119/14

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RCN:
RCND5BAJNE7U2BS8HJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2015

Haftung bei unrichtigen Angaben im Prospekt einer Fondsbeteiligung: Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs; Stornohaftungsänderung durch Nachtragsvereinbarung

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