Aktenzeichen III ZR 289/12

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RCN:
RCND4BUKYFF6F8BYW7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2013

Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax übermittelten Klageschrift durch den OK-Vermerk im Sendebericht und fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags zum Nachweis eines möglichen Übermittlungsfehlers

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