Aktenzeichen 12 Qs 33/19

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RCNCZ6EJ4DXVBAUEPV

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 13.12.2019

Entstehung einer Verfahrensgebühr für den Pflichtverteidiger im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

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