Aktenzeichen IX ZB 23/11

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RCN:
RCNCYYK8Y27WKP4LL8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.04.2012

Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der Anzeigepflicht für Verhinderungsgründe einer unbefangenen Amtsführung; Abzug der durch einen vom Insolvenzverwalter mit Zustellungen beauftragten Dritten verursachten Kosten

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