Aktenzeichen V ZB 61/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:090616BVZB61.15.0
RCN:
RCNCY42W347C87872X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.06.2016

Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine dingliche Wertsicherungsklausel: Eintragungserfordernis; Erfordernis der Zustimmung des nachrangig Berechtigten

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