Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.01.2013
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Entscheidung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie durch unzulässige Beweisantizipation - Zur Erforderlichkeit hinreichender Sprachkenntnisse für die Erfolgsaussichten einer Organübertragung (Compliance) gem den Richtlinien der Bundesärztekammer für Organtransplantationen - Gegenstandswertfestsetzung