Aktenzeichen 4 AZR 706/09

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RCN:
RCNCX4TAXRUC567TJ7

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 06.07.2011

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost

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