Aktenzeichen 1 BvR 2930/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110621.1bvr293010
RCN:
RCNCUEDP856RVRTLLP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.06.2011

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden <§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 RDGEG> Vollerlaubnis nach dem RBerG - zudem unzureichende Differenzierung zwischen gerichtlicher Vertretung im Allgemeinen und Auftreten in der mündlichen Verhandlung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie unzureichender Substantiierung

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