Aktenzeichen 2 AZR 646/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCTSP7MMR3J579CQ

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 27.09.2012

Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

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Verfahrensgang

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Az. 2 AZR 646/11
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 646/11, 27.09.2012.
Az. 8 Ca 4900/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 8 Ca 4900/10, 10.11.2010.
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