Aktenzeichen 11 UF 283/22

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCSPDYUN4G5B357E

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 06.05.2022

Rentenversicherung, Beschwerde, Versorgungsausgleich, Ermessensentscheidung, Arbeitsentgelt, Anrecht, Ehezeit, Entgeltpunkte, Einkommensanrechnung, Scheidungsverfahren, Versicherung, Anrechte, Zugangsfaktor, Zuschlag, gesetzlichen Rentenversicherung, Gelegenheit zur Stellungnahme

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