Aktenzeichen VI ZR 416/14

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RCNCSDW5V6EK93GJR6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.06.2015

Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen: Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Rentenversicherungsträger bei zweifelhafter Werkstattfähigkeit des Behinderten

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