Aktenzeichen VIII ZR 352/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCRQLDYR45NNVUZ9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.08.2014

Kostenentscheidung: Differenzierung hinsichtlich des Streitwerts für die Zeit vor und nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2014

Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener Wohnung

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 352/12
Bundesgerichtshof, VIII ZR 352/12, 26.08.2014. Bundesgerichtshof, VIII ZR 352/12, 22.01.2014.
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