Aktenzeichen IV B 120/10

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RCN:
RCNCQN4R5N4FGX7GEL

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.06.2011

(AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit einer mehrfachen Festsetzung von Verzögerungsgeldern - Adressierung an Personengesellschaft - Anwendungsbereich des § 68 FGO - Nachholung von Ermessenserwägungen)

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