Aktenzeichen 1 B 1/10

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RCNCPNCSKYMBHM6L8C

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 18.05.2010

Bewilligung der Auslieferung zur Strafvollstreckung; Rechtswegzuweisung zu den ordentlichen Gerichten; Kostenentscheidung

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