Aktenzeichen V ZR 315/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.10.2014

Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungspflichten für Sondernutzungsflächen der Erdgeschosswohnungen

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