Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) des Beschwerdeführers, soweit die Untersuchungsanordnung die Verwendung der zu erhebenden Gesundheitsdaten zu einem vorliegend nicht gerechtfertigten Zweck vorsieht
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt - Folgenabwägung
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