Aktenzeichen XII ZR 70/09

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RCNCLR6ZSDJ7PL7UCA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2011

Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer einseitig erstellten Jugendamtsurkunde vor Gesetzesänderung; Vorrang der Erstausbildung des Unterhaltspflichtigen; betreuender Elternteil als anderer leistungsfähiger Verwandter

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Verfahrensgang

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Az. XII ZR 70/09
Bundesgerichtshof, XII ZR 70/09, 04.05.2011.
Az. 2 UF 102/08
Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 102/08, 14.10.2008.
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