Strafbarkeit von Vorstandsmitgliedern einer Bank-AG: Untreue bei Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten durch sorgfaltswidrige Überschreitung der Grenzen des unternehmerischen Ermessens; Straftatbestand der Informationspflichtverletzung bei unrichtiger Darstellung der Geschäftsverhältnisse
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