Aktenzeichen 5 StR 134/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:121016U5STR134.15.0
RCN:
RCNCL6USM242Z8BCHF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.10.2016

Strafbarkeit von Vorstandsmitgliedern einer Bank-AG: Untreue bei Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten durch sorgfaltswidrige Überschreitung der Grenzen des unternehmerischen Ermessens; Straftatbestand der Informationspflichtverletzung bei unrichtiger Darstellung der Geschäftsverhältnisse

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