Aktenzeichen VIII ZB 65/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:110521BVIIIZB65.20.0
RCN:
RCNCKVMT28SLD5N4P4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.05.2021

Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung erkennbar unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben; unterbliebene Darlegung zur ausreichenden Frankierung eines auf dem Postweg in Verlust geratenen Schriftsatzes

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZB 65/20
Bundesgerichtshof, VIII ZB 65/20, 11.05.2021.
Az. 30 U 60/20
Oberlandesgericht Hamm, 30 U 60/20, 17.07.2020.
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