Aktenzeichen I ZR 254/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:280416UIZR254.14.0
RCN:
RCNCKJC4GK9KH9BXLR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.04.2016

Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für Druckerzeugnisse und über das Internet zugängliche journalistische oder literarische Angebote; Abgrenzung der Zeichenidentität von der Zeichenähnlichkeit bei den Wort-/Bildmarken "Kinderstube" und "Kinder STUBE"; Beschränkung des Unterlassungsantrags auf werktitelmäßige Verwendung; Abmahnkostenerstattung und Kostenentscheidung bei mehreren Streitgegenständen und erfolgreicher Klage aufgrund eines nur nachrangig geltend gemachten Streitgegenstands - Kinderstube

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 254/14
Bundesgerichtshof, I ZR 254/14, 28.04.2016.
Az. 6 U 211/13
Oberlandesgericht Köln, 6 U 211/13, 24.10.2014.
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