Aktenzeichen I R 90/09

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ECLI:
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RCN:
RCNCJJBWZ7829S9XWS

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.09.2010

(Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge - Auslegung des § 7 Abs. 7 InvStG a.F. - Sicherungszweck der Erhebung von Kapitalertragsteuer - Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 37 Abs. 2 AO - Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung gegenüber einem nachfolgenden Abrechnungsbescheid - Keine Anrufung des Großen Senats des BFH)

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