Aktenzeichen I ZR 67/11

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 27.11.2014

Wettbewerbsverstoß im Altfall: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Mitbewerbers wegen der Lieferung von Baumaterial entgegen den Vorgaben zur bauaufsichtlichen Zulassung in der Ausschreibung des Auftraggebers - Holzkammerprofilplatten

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