Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9 Abs 6, Abs 7 LPartG (Ausschluss der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner) - unzureichende Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen. mangelnde Auseinandersetzung mit Literatur und Rspr
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