Aktenzeichen 9 O 15459/20

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LG München I: Urteil vom 16.12.2020

Insolvenzverwalter, Berichterstattung, Bildberichterstattung, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Schuldspruch, Unterlassung, Justizvollzugsanstalt, Widerspruch, Informationsinteresse, Tatverdacht, Beteiligung, Pressefreiheit, Untersuchungsausschuss, Kosten des Verfahrens, Gelegenheit zur Stellungnahme, dringender Tatverdacht

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