Aktenzeichen VIII ZR 310/12

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RCN:
RCNCF9F3RA4ATKMC2J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.03.2013

Heizkosten bei Wohnraummiete: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einem Erfassungsmangel; Schätzungsermessen des Gerichts hinsichtlich des Mindestverbrauchs

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