Aktenzeichen 7 C 36/11

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RCNCDFLVZVDFHPDLL3

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 24.10.2013

Beschränkter Prüfungsumfang bei der Verbandsklage nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (juris: UmwRG); zum Umfang der Umweltverträglichkeitprüfung bei Änderungsvorhaben; Irrelevanzregelungen der TA Luft (juris: TA Luft 2002) sind mit dem Luftreinhalterecht der EU sowie der BImSchV 22 und der BImSchV 39 vereinbar

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